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EQ Immobilien

Immobilienverwaltung

Sie sind Eigentümer einer Immobilie, haben oder möchten nicht die nötige Zeit aufwenden und sich um die Immobilie kümmern? Als Immobilienverwaltung bieten wir Ihnen eine individuelle und fachgerechte Betreuung Ihrer Immobilie!

Die gute Verwaltung ihrer Immobilie ist sehr Umfangreich und sehr komplex, deswegen passen wir uns Ihnen an. Unsere Dienstleistung in jeglicher Form der Verwaltung entwickelt sich ganz nach Ihrer Individuellen Vorstellung. Ein gemeinsamer Dienstleistungsvertrag wird gefunden, der Ihren Vorstellungen und Ihrer Immobilie gerecht wird. Ihre Immobilie sollte eine sichere und ertragsträchtige Investition sein, auf Grund dessen werden wir die Rentabilität als auch den Wertzuwachs Ihrer Immobilie durch professionelle Verwaltung fördern.

Sie dürfen sich mit uns als Verwalter an Ihrer Seite sicher und gut vertreten fühlen. Wir vertreten Sie würdevoll in allen Fragen der Verwaltung gegenüber Dritter. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns durch das nebenstehende Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.





    Unsere Leistungen Im Überblick

    Leistungen der Mietverwaltung (SEV)

    Wir erstellen eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- bzw. Teileigentum. Dabei berücksichtigen wir die Verteilerschlüssel auf Basis eventueller Sondernutzungsrechte gemäß Gemeinschaftsordnung ebenso wie eine durch Vereinbarung oder Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten individuellen Kostenverteilung.

    Die Jahresabrechnung weist die Ausgaben der Gemeinschaft für haushaltsnahe Leistungen gemäß § 35a EStG aus sowie die hiervon auf die Einheiten entfallenden Anteile. Natürlich wird auch die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage entsprechend der aktuellen BGH-Rechtsprechung gesondert von den Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen.

    Ein weiterer Bestandteil der Abrechnung ist der Vermögensstatus, welcher die Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie über die Kontenstände der Gemeinschaft zu Beginn und zum Ende des Abrechnungsjahrs enthält.

    Der Wirtschaftsplan wird analog zur Jahresabrechnung für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt und enthält eine Aufstellung der voraussichtlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben sowie die geplante Rücklagenzuführung. Auf Basis dieser Daten werden die anteiligen Kosten jedes Miteigentümers berechnet und die monatlichen Hausgeldbeiträge ermittelt. Soweit erforderlich erstellen wir auch verschiedene Alternativen eines Wirtschaftsplans, z. B. wenn eine geplante Instandhaltungsmaßnahme entweder durch eine Sonderumlage oder durch eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden soll.

    Die ordentliche Eigentümerversammlung erfolgt möglichst bis zum Ende des II. Quartals nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs. Die Terminabstimmung erfolgt in Absprache mit dem Rechnungsprüfer bzw. Verwaltungsbeirat. Die professionelle Leitung der Versammlung und die ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse sind ebenso selbstverständlich wie das Führen der Beschluss-Sammlung gemäß § 24 Abs. 7 und 8 des Wohnungseigentumsgesetzes. Natürlich erhält jeder Miteigentümer zeitnah eine Kopie dieses Protokolls, damit auch Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, über die gefassten Beschlüsse informiert sind.

    Die gemeinschaftlichen Gelder auf den Giro- und Anlagekonten führen wir entsprechend der gesetzlichen Vorschriften streng getrennt von den Geldern anderer Gemeinschaften und dem eigenen Vermögen. Die Konten werden als Fremdgeldkonten auf den Namen der Gemeinschaft bei unserer Hausbank, der Volksbank Breisgau Nord eG angelegt. Bei der rechnerischen Prüfung aller Rechnungen und Belege unterstützt uns unsere moderne EDV-Anlage, mit deren Hilfe wir die täglich anfallenden Datenmengen im Zahlungsverkehr bewältigen.

    Dazu richten wir für jede Gemeinschaft eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung ein. Diese beinhaltet insbesondere:

    a) das Führen und Abrechnen von

    – Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

    – Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

    – Einnahmekonten für Erträge;

    – Ausgabekonten je Kostenart;

    – Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;

    b) das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse;

    c) das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;

    d) der fristgerechte Ausgleich berechtigter Forderungen;

    e) die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- bzw. Teileigen-tum in die Einzel- und Jahresabrechnung.

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat für die Ver- und Entsorgung, die Versicherungen und die für sie erbrachten Dienstleistungen eine Vielzahl von Verträgen, die laufend auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden müssen. Auch hier unterstützt uns unser EDV-System durch Quervergleiche zwischen Verwaltungsobjekten, z. B. um immer den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Gemeinschaft sicherzustellen oder den günstigsten Energieversorger zu finden. Hierfür steht uns ein langjährig gewachsenes Netzwerk von Dienstleistern und Versorgungsunternehmen zur Seite.

    Wir kümmern uns um die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen und mahnen Verstöße ggf. mündlich oder schriftlich ab. Falls die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, informieren wir die nächste Eigentümerversammlung und führen, wenn erforderlich eine Beschlussfassung der Gemeinschaft zum weiteren Vorgehen herbei.

    Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nehmen wir eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehungen der Wohnanlage vor. Soweit notwendig, ziehen wir Sonderfachleute bei. Selbstverständlich sind wir Ihnen auf Wunsch auch behilflich, wenn es um ein Problem in Ihrem Sondereigentum geht.

    Im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums leiten wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein, holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit dem Beirat ab. In besonders dringenden Fällen vergeben wir umgehend die Aufträge für die Eigentümergemeinschaft, überwachen die Arbeiten und nehmen diese ab.

    Bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum übernehmen wir die Schadenmeldung an die Versicherung, klären die Zuständigkeiten am Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum und geben Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung an die Wohnungseigentümer.

    Bei geplanten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vergeben wird die Aufträge entsprechend den von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen. Soweit dies für die Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist, ziehen wir im Rahmen der Beschlussdurchführung sachkundige Personen (Architekten bzw. Ingenieure) hinzu.

    Auf Wunsch übernehmen wir auch Aufträge einzelner Eigentümer über separat abzuschließende Sondereigentumsverwalterverträge. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern können wir dabei auch anwaltliche oder steuerrechtliche Hilfestellung leisten oder Maklertätigkeiten im Zuge eines Mieterwechsels anbieten.

    Leistungen der Mietverwaltung (SEV)

    Wir übernehmen für Sie die gesamte mündliche und schriftliche Korrespondenz mit den Mietern. Dazu zählen insbesondere Vertragsergänzungen, Abmahnungen, Beschwerdemanagement und alle das Mietverhältnis betreffenden Belange.

    Für Sie als Vermieter erstellen wir eine jährliche Abrechnung über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamtabrechnung für die Einheit. Die darin ausgewiesenen Zahlen können Sie direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen.

    Unsere jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern berücksichtigt alle umlagefähigen Betriebskosten im Abrechnungszeitraum als Einzelabrechnung für die jeweilige Einheit. Diese Abrechnung weist die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a EStG der auf die Einheit entfallenden Anteile aus. Sofern erforderlich werden die von einem Wärmedienstunternehmen verbrauchsabhängig ermittelten Kostenpositionen (z. B. Heizkostenabrechnung) in die Betriebskostenabrechnung übernommen.

    Wir ziehen beim Mieter die fälligen Mieten, Betriebskostenvorauszahlungen und Kautionen ein, bzw. buchen und überwachen die pünktlichen Zahlungen bei Selbstzahlern. Die Weiterleitung an den Eigentümer erfolgt umgehend nach Buchung der eingegangenen Mietzahlungen.

    Neben dem Mietinkasso überprüfen wir für Sie auch, ob Mieterhöhungen möglich sind und führen diese in Absprache mit Ihnen durch. Regelmäßig nehmen wir Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen vor, wenn diese aufgrund einer Nachzahlung in der Abrechnung notwendig werden.

    Wir nehmen Ihnen das gesamte außergerichtliche Mahnwesen gegenüber den Mietern ab, einschließlich der Vorbereitung einer gerichtlichen Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt.

    Nach Absprache mit Ihnen erklären wir in Ihrem Namen die Kündigung des Mietverhältnisses, soweit rechtlich zulässig und notwendig, insbesondere bei Zahlungsverzug.

    Dies betrifft die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses nebst Kündigungsbestätigung, Besichtigung bzw. protokollierte Abnahme der Mieträume, Feststellung eventueller Mängel und / oder notwendiger Schönheitsreparaturen. Sofern erforderlich machen wir diese entsprechend der gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen bzw. der herrschenden Rechtsmeinung beim Mieter geltend.

    Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Suche eines neuen Mieters nebst Bonitätsprüfung und Abschluss des neuen Mietvertrages.

    Dazu gehört die protokollierte Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und die Mitteilung der Mieterwechseldaten an das Wärmedienstunternehmen zwecks Trennung der Heizkosten.

    Wir übernehmen für Sie die Meldung von Ein- und Auszug der Mieter entsprechend des novellierten Meldegesetzes.

    Wir führen für Sie das Kautionskonto entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Mietkautionen. Die Abrechnung und Auszahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt, ggf. auch als Teilauszahlung, nach der Prüfung von eventuell noch offenen Forderungen.

    Wir kümmern uns um die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnungen und mahnen Verstöße ggf. mündlich oder schriftlich ab. Falls die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

    Bei Bedarf besichtigen wir Ihre Einheit, insbesondere bei Mängel- und Schadenmeldungen durch Mieter oder Dritte. Wenn es notwendig werden sollte, ziehen wir Sonderfachleute, wie z. B. Ingenieure, Architekten, Handwerker usw. bei. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Ursache für einen Mangel geklärt werden muss, wenn dazu unterschiedliche Meinungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter bzw. der Eigentümergemeinschaft bestehen.

    Die laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen veranlassen wir für Sie bis zu einem vereinbarten Betrag je Einzelfall umgehend. Dies betrifft auch die im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung erforderlichen Sofortmaßnahmen. Bei größeren bzw. im Voraus geplanten Maßnahmen stimmen wir den Umfang der Maßnahmen mit Ihnen ab und holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein.

    Die Handwerker, Dienstleister und Versorgungsdienste für die Betreuung der Einheit wählen wir aus unserem Netzwerk sorgfältig aus. Natürlich können Sie uns dazu eine Aufstellung der von Ihnen für bestimmte Gewerke bevorzugten Unternehmen an die Hand geben, welche von uns bei der Auftragsvergabe besonders berücksichtigt werden.

    Wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt, gehört dazu selbstverständlich die Schadenmeldung an die Versicherung und die Verbuchung bzw. Weiterleitung der Erstattungsbeträge.

    Zunächst klären wir die Zuständigkeiten sowohl bei Mängeln in der Einheit als auch in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Objektes. Sofern es sich bei den Mängeln um Versicherungsschäden handelt bzw. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche Ihrerseits bestehen, übernehmen wir für Sie deren Abwicklung.

    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl technischer Lösungen und wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für die Einheit mit. Sofern es sich bei den Mängeln um vom Mieter selbst verursachte Schäden handelt, geben wir diesem nötigenfalls Empfehlungen zur Schadensminderung und -beseitigung an die Hand, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

    Dazu gehört die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen bei Maßnahmen, die in Ihrem Sondereigentum angefallen sind. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir dabei auch die Verrechnung mit den Mietzahlungen und sorgen für einen fristgerechten Ausgleich berechtigter Forderungen.

    Für Ihre Wohnung bzw. Gewerbeeinheit richten wir eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümer ein. Diese beinhaltet insbesondere:

    a) das Führen und Abrechnen von

    – Miet- und Kautionskonten;

    – Einnahmekonten für Erträge;

    – Ausgabekonten je Kostenart;

    b) das Überwachen der pünktlichen Zahlungsströme.

    Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, in welcher die unabdingbaren Verwaltungsaufgaben weitestgehend per Gesetz bzw. durch die herrschende Rechtsmeinung festgelegt sind, können in der SE-Verwaltung auf Wunsch auch Teilleistungen vom Eigentümer selbst erbracht werden. Wollen Sie sich lieber selbst um die Kautionsverwaltung kümmern, oder die technische Betreuung Ihrer Wohnung selbst steuern?

    Wir bieten Ihnen genau die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen wollen und erstellen für Sie gerne ein individuelles Angebot.

    Leistungen der Miethausverwaltung

    Für Sie als Hauseigentümer erstellen wir eine jährliche Abrechnung über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamtabrechnung. Die darin ausgewiesenen Zahlen können Sie direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen. Sofern erforderlich enthält die Gesamtabrechnung auch den Vermögensstatus mit den Angaben über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie über die Kontenstände zu Beginn und zum Ende des Abrechnungsjahrs (z. B. Heizölbestände und Abgrenzungspositionen).

    Die jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern berücksichtigt alle umlagefähigen Betriebskosten im Abrechnungszeitraum als Einzelabrechnung für die jeweilige Einheit. Diese Abrechnung weist auch die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35a EStG sowie die hiervon auf die Einheiten entfallenden Anteile aus. Sofern erforderlich werden die von einem Wärmedienstunternehmen verbrauchsabhängig ermittelten Kostenpositionen (z. B. Heizkostenabrechnung) in die Betriebskostenabrechnung übernommen.

    Die objektbezogenen Gelder auf Giro- und Anlagekonten legen wir bei unserer Hausbank, der Volksbank Breisgau Nord eG an, streng getrennt von den Geldern anderer Verwaltungskunden und dem eigenen Vermögen. Wir führen die Konten als Fremdgeldkonten auf Ihren Namen und verwalten die Gelder nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns. Dies beinhaltet die rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen und fristgerechte Zahlungsanweisungen zum Ausgleich berechtigter Forderungen.

    Wir ziehen beim Mieter die fälligen Mieten, Betriebskostenvorauszahlungen und Kautionen ein, bzw. buchen und überwachen die pünktlichen Zahlungen bei Selbstzahlern. Die Weiterleitung an den Eigentümer erfolgt umgehend nach Buchung der eingegangenen Mietzahlungen.

    Dazu richten wir für jedes Miethaus eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäße Buchhaltung ein. Diese beinhaltet insbesondere:

    a) das Führen und Abrechnen von

    – Miet- und Kautionskonten;

    – falls erforderlich Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel;

    – Einnahmekonten für Erträge;

    – Ausgabekonten je Kostenart;

    – Verrechnungskonten für Versicherungsschäden bis zur Erstattung der verauslagten Beträge.

    b) das Buchen der Bankbewegungen;

    c) das Überwachen der pünktlichen Zahlungsströme;

    d) die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Meldung der Gesamtheizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Wohnung bzw. Gewerbeeinheit in die Einzelabrechnungen.

    Neben dem Mietinkasso überprüfen wir für Sie auch, ob Mieterhöhungen möglich sind und führen diese in Absprache mit Ihnen durch. Regelmäßig nehmen wir Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen vor, wenn diese aufgrund einer Nachzahlung in der Abrechnung notwendig werden.

    Wir nehmen Ihnen das gesamte außergerichtliche Mahnwesen gegenüber den Mietern ab, einschließlich der Vorbereitung einer gerichtlichen Geltendmachung durch einen Rechtsanwalt.

    Nach Absprache mit Ihnen erklären wir in Ihrem Namen die Kündigung des Mietverhältnisses, soweit rechtlich zulässig und notwendig, insbesondere bei Zahlungsverzug.

    Dies betrifft die ordnungsgemäße Abwicklung des Mietverhältnisses nebst Kündigungsbestätigung, Besichtigung bzw. protokollierte Abnahme der Mieträume, Feststellung eventueller Mängel und / oder notwendiger Schönheitsreparaturen. Sofern erforderlich machen wir diese entsprechend der gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen bzw. der herrschenden Rechtsmeinung beim Mieter geltend.

    Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Suche eines neuen Mieters nebst Bonitätsprüfung und Abschluss des neuen Mietvertrages.

    Dazu gehört die protokollierte Wohnungsübergabe an den neuen Mieter und die Mitteilung der Mieterwechseldaten an das Wärmedienstunternehmen zwecks Trennung der Heizkosten.

    Wir übernehmen für Sie die Meldung von Ein- und Auszug der Mieter entsprechend des novellierten Meldegesetzes.

    Wir führen für Sie das Kautionskonto entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Mietkautionen. Die Abrechnung und Auszahlung nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt, ggf. auch als Teilauszahlung, nach der Prüfung von eventuell noch offenen Forderungen.

    Für ein Mehrfamilienhaus bestehen für die Ver- und Entsorgung, die Versicherungen und die in Anspruch genommenen Dienstleistungen in der Regel eine Vielzahl von Verträgen, die laufend auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden müssen. Auch hier unterstützt uns unser EDV-System durch Quervergleiche zwischen Verwaltungsobjekten, z. B. um immer den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Immobilie sicherzustellen oder den günstigsten Energieversorger zu finden. Hierfür steht uns ein langjährig gewachsenes Netzwerk von Dienstleistern und Versorgungsunternehmen zur Seite.

    Wir übernehmen für Sie die gesamte mündliche und schriftliche Korrespondenz mit den Mietern. Dazu zählen insbesondere Vertragsergänzungen, Abmahnungen, Beschwerdemanagement und alle das Mietverhältnis betreffenden Belange.

    Wir kümmern uns um die Einhaltung der vertraglich festgelegten Haus- und Nutzungsordnungen und mahnen Verstöße ggf. mündlich oder schriftlich ab. Falls die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, informieren wir Sie zur Abstimmung des weiteren Vorgehens und bereiten den Vorgang nötigenfalls für den Anwalt bis zur gerichtlichen Durchsetzung vor.

    Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nehmen wir eine technische Überprüfung der gemeinschaftlichen Bereiche durch regelmäßige Begehungen des Miethauses vor. Soweit notwendig, ziehen wir Sonderfachleute bei.

    Im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung leiten wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen ein, holen ggf. mehrere Kostenvoranschläge ein und stimmen den Umfang der Maßnahmen mit Ihnen ab. In besonders dringenden Fällen vergeben wir umgehend die Aufträge in Ihrem Namen, überwachen die Arbeiten und nehmen diese ab.

    Bei versicherten Schäden im Objekt übernehmen wir die Schadenmeldung an die Versicherung und geben Empfehlungen zur Schadenminderung und -beseitigung an Sie.

    Bei geplanten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vergeben wird die Aufträge entsprechend Ihrer Entscheidungen. Soweit dies für die Bewertung und Überwachung größerer Instandsetzungsarbeiten erforderlich ist, greifen wir auf unser Netzwerk sachkundiger Personen (Architekten bzw. Ingenieure) zu.

    Sofern es sich bei festgestellten Mängeln um Versicherungsschäden handelt bzw. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche Ihrerseits bestehen, übernehmen wir für Sie deren Abwicklung.

    Wir unterstützen Sie bei der Auswahl technischer Lösungen und wirken bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für die Einheit mit. Sofern es sich bei den Mängeln um vom Mieter selbst verursachte Schäden handelt, geben wir diesem nötigenfalls Empfehlungen zur Schadenminderung und -beseitigung an die Hand, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern.

    Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, in welcher die unabdingbaren Verwaltungsaufgaben weitestgehend per Gesetz bzw. durch die herrschende Rechtsmeinung festgelegt sind, können in der Miethausverwaltung auf Wunsch auch Teilleistungen vom Eigentümer selbst erbracht werden. Wollen Sie sich lieber selbst um das Mietinkasso kümmern, oder die Überwachung Ihrer Versorgungsverträge selbst übernehmen?

    Wir bieten Ihnen genau die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen wollen und erstellen für Sie gerne ein individuelles Angebot.